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BAFA-Berater ID #192382
Unsere BAFA-Berater ID können Sie sogleich bei der Antragsstellung unter dem Punkt Angaben zum Beratungsunternehmen angeben. Unser Gesellschaftsname lautet: LionsRock UG (haftungsbeschränkt)
Weg des Antrags
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung. Einen ersten Überblick über das Verfahren geben wir Ihnen hier.
FAQ
Wir haben Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen übersichtlich und vor allem verständlich zusammengefasst.
Ihr Weg zur geförderten Beratung
Wahl des regionalen Ansprechpartners
Vor der Antragsstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Voraussetzungen der Zuwendung führen. Bestandsunternehmen ist die Inanspruchnahme eines solchen Gespräches freigestellt. Ihren regionalen sowie bei einer Leitstelle registrierten Ansprechpartner können Sie frei aus den nachfolgenden Listen wählen.
Digitale Antragsstellung
Ihren Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der geplanten Beratung stellen Sie online über die Antragsplattform der BAFA. Achtung: Zwischen dem Gespräch und der Antragsstellung dürfen nicht mehr als 3 Monate liegen.
BAFA-Berater ID
Bei der Antragsstellung geben Sie unter dem Punkt Angaben zum Beratungsunternehmen die BAFA-Berater ID für unsere LionsRock Unternehmensberatung ein. Diese lautet
#192382
Überprüfung
Sowohl das BAFA als auch die eingeschaltete Leitstelle prüft die formalen Voraussetzungen einer Förderung und informiert Sie über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderung sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis.
Beginn der Beratung
Erst nach Erhalt der unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung beginnen wir mit der Beratung, indem wir gemeinsam einen Vertrag über die zu erbringende Maßnahme abschließen.
Beratungen bis zu 90 % gefördert
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert mittels des Programms Förderung unternehmerischen Know-hows die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen. Als solches können Sie sich von unseren qualifizierten Beratern zu allen strategischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.
Gleichwohl erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten eine Förderung unserer Konsultation hinsichtlich der Wiederherstellung von Leistungen und der Wettbewerbsfähigkeit.
FAQ
Ist mein Unternehmen antragsberechtigt?
Das Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows richtet sich an:
-
- Jungunternehmen (Unternehmen, die nicht länger als 2 Jahre auf dem Markt sind.)
- Bestandsunternehmen (Unternehmen ab dem 3. Jahr nach der Gründung)
- Unternehmen in Schwierigkeiten (Unternehmen – unabhängig vom Unternehmensalter, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.)
Hierbei zählt als Gründungsdatum bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs und bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Weiterhin ist zu beachten,
-
- dass sich der Sitz Ihres Unternehmens in der Bundesrepublik Deutschland befinden muss
- und dass Sie der EU-Mittelstanddefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen müssen.
Darüber hinaus müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen der Leitlinie für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der geltenden Fassung erfüllen. Die jeweiligen Voraussetzungen sind unter Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b festgehalten.
Was ist Fördergegenstand des Programmes für Jung- und Bestandsunternehmen?
Die nachstehenden Schwerpunkte sind bei der Beratung von Jung- und Bestandsunternehmen förderungsfähig:
Allgemeine Beratungen
Unter die Kategorie Allgemeine Beratungen fallen sämtliche unserer Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen sowie organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Spezielle Beratungen
Zu den Speziellen Beratungen zählen unsere Beratungen von Unternehmen, die von
-
- Unternehmerinnen,
- Migranten oder
- Unternehmern mit anerkannter Behinderung geführt werden.
Beziehungsweise zu einem der nachfolgenden Gegebenheiten beitragen:
-
- Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund,
- Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter mit Behinderung,
- Fachkräftegewinnung und -sicherung,
- Gleichstellung sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- Alternsgerechte Gestaltung der Arbeit oder
- Nachhaltigkeit sowie Umweltschutz.
Bestandsunternehmen dürfen nicht mehr als 5 Tage unsere Beratung in Anspruch nehmen. Bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten gilt diese Begrenzung nicht. So kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum – max. 6 Monate – von unseren Beratern durchgeführt werden.
Was ist Fördergegenstand für Unternehmen in Schwierigkeiten?
Unternehmen in Schwierigkeiten wiederrum erhalten eine Förderung der sogenannten Unternehmenssicherungsberatung. Diese umfasst die Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich kann eine geförderte Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung durch unsere Berater in Anspruch genommen werden.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf
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Helgoländer Straße 20
25756 Heide